des

Wasser- und Bodenverbandes
„Hache und Hombach“

in Syke
im Landkreis Diepholz

vom 06. November 1996

unter Berücksichtigung der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen und im Amtsblatt des Landkreises Diepholz
Nr. 6/2013 vom 02.05.2013 veröffentlichten Änderungen vom 25.03. / 18.4.2013

Die gesamte Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Hache und Hombach kann
hier als PDF-Datei [84 KB] eingesehen und heruntergeladen werden!


Inhaltsverzeichnis:

§ 1 Name, Sitz, Verbandsgebiet
§ 2 Aufgabe
§ 3 Mitglieder
§ 4 Unternehmen, Plan
§ 5 Benutzung der Grundstücke für das Unternehmen
§ 6 Beschränkungen des Grundeigentums und besondere Pflichten der Mitglieder
§ 7 Rechtsverhältnisse bei abgeleiteten Grundstücksnutzungen
§ 8 Verbandsschau
§ 9 Aufzeichnung, Abstellung der Mängel
§ 10 Organe
§ 11 Aufgaben des Verbandsausschusses
§ 12 Zusammensetzung und Wahl des Ausschusses
§ 13 Sitzungen des Verbandsausschusses
§ 14 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung des Ausschusses
§ 15 Amtszeit des Verbandsausschusses
§ 16 Zusammensetzung des Vorstandes
§ 17 Wahl des Vorstandes
§ 18 Amtzeit des Vorstandes
§ 19 Aufgaben des Vorstandes
§ 20 Sitzungen des Vorstandes
§ 21 Beschließen im Vorstand
§ 22 Geschäfte der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers und des Vorstandes
§ 23 Geschäftsführerin oder Geschäftsführer
§ 24 Dienstkräfte
§ 25 Gesetzliche Vertretung des Verbandes
§ 26 Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeld, Reisekosten
§ 27 Haushaltsführung
§ 28 Haushaltsplan
§ 29 Nichtsplanmäßige Ausgaben
§ 30 Rechnungslegung und Prüfung
§ 31 Prüfung der Jahresrechnung
§ 32 Entlastung des Vorstandes
§ 33 Beiträge
§ 34 Beitragsverhältnis
§ 35 Ermittlung des Beitragsverhältnisses
§ 36 Hebung der Verbandsbeiträge
§ 37 Vorausleistungen der Verbandsbeiträge
§ 38 Rechtsbehelfsbelehrung
§ 39 Anordnungsbefugnis
§ 40 Bekanntmachungen
§ 41 Aufsicht
§ 42 Zustimmung zu Geschäften
§ 43 Verschwiegenheitspflicht
§ 44 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4 letzter Satz dieser Satzung) Die Anlage "Verbandsgebietskarte" kann während der Geschäftszeiten beim Landkreis Diepholz, Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz oder beim Wasser- und Bodenverband Hache und Hombach, Hermannstr. 15, 28857 Syke eingesehen werden. [6.627 KB]
Anlage 2 Anlage zu § 34 Abs. 7 der Verbandssatzung – Veranlagungsregeln für die Erhebung zusätzlicher Beiträge für die Erschwerung der Unterhaltung. [49 KB]