Die Organe des Wasser- und Bodenverbandes Hache und Hombach sind der Verbandsausschuss und der Verbandsvorstand.

Verbandsausschuss

Oberstes Verbandsorgan ist der Verbandsauschuss, der in 5-jährigem Rhythmus von allen Verbandsmitgliedern gewählt wird.
Um eine gleichmäßige Vertretung aller Verbandsmitglieder über das gesamte Verbandsgebiet sicher zu stellen wird durch öffentliche Bekanntmachung zur Wahl eingeladen und in folgenden 13 Wahlbezirken gewählt:

Wahlbezirk Gemarkung/en
1 Kirchweyhe, Sudweyhe, Leeste, Seckenhausen
2 Barrien, Gessel
3 Ristedt
4 Fahrenhorst, Stühren, Bassum, Osterbinde, Eschenhausen, Albringhausen
5 Nordwohlde
6 Bramstedt
7 Neubruchhausen, Hallstedt
8 Syke
9 Henstedt, Steimke
10 Clues, Schnepke, Osterholz, Jardinghausen, Heiligenfelde, Uenzen, Süstedt
11 Weseloh, Ochtmannien, Engeln, Oerdinghausen, Scholen
12 Sudwalde, Affinghausen
13 Menninghausen, Bensen


Der Verbandsausschuss hat folgende Aufgaben:

Der Verbandsvorstand

Beratendes Verbandsorgan ist der Verbandsvorstand, der in 5-jährigem Rhythmus vom Verbandsausschuss gewählt wird.Der Vorstand besteht aus 5 Personen, von denen jeweils eine zur Verbandsvorsteherin oder zum Verbandsvorsteher und zur stellvertretenden Verbandsvorsteherin oder zum stellvertretenden Verbandsvorsteher gewählt wird. Die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher führt den Vorsitz im Vorstand. Ihr oder ihm obliegen alle Geschäfte im Rahmen der Beschlüsse des Verbandsausschusses über die Grundsätze der Geschäftspolitik. Näheres regelt eine Geschäftsordnung, die vom Ausschuss beschlossen wird.Die Aufgaben des Vorstehers und des Vorstandes sind in § 19 der Verbandssatzung festgelegt. Danach obliegen dem Vorstand alle Geschäfte, zu denen nicht durch Gesetz oder Satzung der Verbandsausschuss berufen ist.

Er beschließt insbesondere über