Und was habe ich davon Mitglied zu sein?
Ich kann sicher sein, dass die vom Verband zu unterhaltenden Bäche und Gräben nicht zu oft über die Ufer treten, denn auch ich möchte nicht schon bei jedem mittelmäßigen Gewitterschauer meinen Keller leer pumpen!
Ich habe jemanden, der in meiner näheren Umgebung Maßnahmen an unseren Gräben und Bächen durchführen kann wie z.B. Ausbau- und Renaturierungsmaßnahmen, der Wanderungsbarrieren für die Bewohner unserer Bäche beseitigt, der Hecken, Büsche und Bäume anpflanzt und pflegt, so weit dies im Zusammenhang mit der Gewässerunterhaltung erforderlich ist. Alles was darüber hinausgeht, darf nicht mit den Beiträgen der Verbandsmitglieder bezahlt werden. Dafür besorgt sich der Verband Zuschüsse von privaten und öffentlichen Institutionen wie dem Landkreis, dem Land Niedersachen, dem Bund und sogar der EU.
Und was macht der Hache-Hombach-Verband dafür?
Der Verband kümmert sich um alle Gewässer zweiter Ordnung in seinem Verbandsgebiet, die in der Verbandskarte [6.627 KB]
dargestellt sind; er mäht die Bachböschungen, pflegt die Gewässerbepflanzungen und baggert auch mal eine Grabensohle aus, wenn der "ordnungsgemäße Zustand für den Wasserabfluss" (gesetzlicher Auftrag nach § 61 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)) dies erfordert.
Die dazu erforderlichen Arbeiten schreibt der Verband in einem 5-jährigen Rhythmus aus. Die Arbeiten werden dann von der Fachfirma ausgeführt, die dabei das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Was sind Gewässer zweiter Ordnung?
Das sind alle Gräben und Bäche mit einem Einzugsgebiet, das größer ist als zwei Quadratkilometer; diese Gewässer sind in der Verbandskarte (Link zur Karte einfügen) dargestellt. Die großen Flüsse wie Ems, Weser und Elbe, die so genannten Gewässer erster Ordnung, gehören natürlich nicht dazu; sie werden vom Land oder vom Bund unterhalten. Die Gewässer zweiter Ordnung sind in einem Anhang zum NWG aufgeführt.
Und wer bezahlt das alles?
Zahlungspflichtig für all die Arbeiten, die für die Gewässerunterhaltung erforderlich sind, sind die Eigentümerinnen oder Eigentümer und Erbbauberechtigten aller Flächen, die im Einzugsgebiet der vom Verband unterhaltenen Gewässer, dem so genannten Verbandsgebiet liegen. Grundlage für die satzungsgemäße Beitragshebung sind die Regelungen im NWG. Wie zuvor schon erwähnt werden nur die Arbeiten im Rahmen der gesetzlichen Gewässerunterhaltung mit Ihren Beiträgen bezahlt. Alles was darüber hinausgeht ist nach § 34 Abs. 4 von der- oder demjenigen entsprechend dem Vorteil zu zahlen, der durch die Arbeiten entsteht.
Und warum kümmert sich der Hache-Hombach-Verband z.B. nicht um den Klosterbach oder die Ochtum?
Weil jedem Unterhaltungsverband in Niedersachsen durch das NWG eine bestimmte Gewässerregion mit den entsprechenden Gräben und Bächen zugeordnet ist. Die Einzugsgebietsgrenzen dieser Gräben zu den Nachbarverbänden bilden dann die Grenzen des Verbandsgebietes.
Muss ich denn unbedingt Verbandsmitglied werden?
Ja, denn die Mitgliedschaft ist wie zum Beispiel die gemeindliche Grundsteuer unmittelbar an das Eigentum gebunden; sie erlischt somit erst mit dem Verkauf oder dem andersartigen Verlust des Eigentums. Sämtliche mit dem Eigentum verbundenen Veränderungen erhält der Verband, wenn nicht direkt vom Eigentümer, aus den amtlichen Nachweisen des Liegenschaftskatasters, die zum Beginn jeden Jahres aktualisiert werden und dann die Grundlage für die Ermittlung des Verbandsbeitrages bilden. Dazu finden Sie unter dem Begriff „ALKIS“ noch weitere und detailliertere Hinweise.
Und wer bestimmt die wesentlichen Grundlagen der Verbandarbeit?
Wichtigstes und entscheidendes Verbandsorgan ist der Verbandsausschuss, der alle fünf Jahre direkt von den Verbandsmitgliedern gewählt wird. Durch die in der Satzung festgelegten Wahlbezirke ist sichergestellt, dass alle Regionen des Verbandes im Ausschuss vertreten sind. Dieser Verbandsausschuss wird von dem durch ihn gewählten Vorstand in seinen Entscheidungen beratend unterstützt.
Welche Möglichkeit habe ich, Einfluss auf die Entscheidungen des Verbandes nehmen?
Der beste Weg ist die aktive ehrenamtliche Mitarbeit in einem der Verbandsorgane. Daneben besteht natürlich immer die Möglichkeit, Anregungen oder Hinweise zur Verbandsarbeit über die Ausschuss- und Vorstandsmitglieder oder die Geschäftsstelle direkt an den Verband heranzutragen.