- Mindestbeitrag -

Der Mindestbeitrag wird insbesondere für kleine zu veranlagende Flächen gehoben. Dies trifft bevorzugt auf Grundstücke in besiedelten Gebieten zu, die besonders stark vom Schutz vor Vernässung profitieren.

Der Mindestbeitrag wurde beim Verband schon immer in Höhe des normalen Flächenbeitrages - des so genannten Ha-Satzes - gehoben; die Anpassung an die Vorgaben der NWG-Novelle war daher nur eine Satzungsformalie. Dabei wurde nun auch der im NWG festgeschriebene Mindestbeitrags-Höchstsatz von 25,00 € in die Verbandssatzung übernommen. Der Höchstbetrag kommt aber nur bei Unterhaltungsverbänden in der Küstenregion mit einem sehr hohen Unterhaltungsaufwand und sehr hohen Schöpfwerkskosten zum Tragen, denn hier sind Hektarsätze von 30,00 € und mehr durchaus normal.