Der Wasser- und Bodenverbandes Hache und Hombach ist nicht nur für die Gewässerunterhaltung zuständig sondern auch für die Entwicklung und die Pflege seiner Gewässer, sofern dies durch den in § 61 NWG beschriebenen Umfang der Unterhaltung abgedeckt ist.

Alle darüber hinausgehenden Maßnahmen wie z.B. die Herstellung der Durchgängigkeit der Gewässer und somit die Auf- und Abstiegsmöglichkeit für möglichst alle Gewässerbewohner führt der Verband als Ausbau- oder Landschaftspflegeverband durch.
Dafür dürfen die Unterhaltungsbeiträge der Verbandsmitglieder ausdrücklich nicht (!) verwenden werden.
Derartige Maßnahmen führt der Verband nur dann durch, wenn dafür die Finanzierung aus dem Niedersächsichen Fließgewässerprogramm (EU-, Bundes- oder Landesmittel) oder durch Dritte sichergestellt ist.